Und noch ein Gedicht aus dem schier unerschöpflichen Repertoire, wie man Versicherungspolicen unter die Leute bringen will. Nachdem sich die TV-Dokumentation „Rentenangst“ bereits mit der kapitalgedeckten (und staatlich geförderten) Altersvorsorge auseinandersetzte und diese recht anschaulich als reinen Irrwitz zerpflückte, haben wir mit der neusten Idee des „Wohn-Riester“ eine weitere Methode, den Leuten recht uninteressante Sparverträge unterzujubeln: An Stelle der gestrichenen Eigenheimzulage für Häuslebauer versucht man jetzt, über das sogenannte „Wohn-Riestern“ etwas ähnliches wieder einzuführen.
Der Haken beim Wohn-Riester ist der, daß auch diese Anlageform wie die „normale“ Riester-Rente später versteuert werden muß – wieweit diese Art von Doppelbesteuerung überhaupt verfassungskonform ist, dürfte später einmal überprüft werden… Während in einem Fall die Steuerschuld von dem ausgezahlten Betrag beglichen werden kann, ist beim „Wohn-Riester“ die Fördersumme ja fest im Eigenheim verbaut. Die Steuerschuld darf dann aus dem sonstigen Vermögen beglichen werden oder es wird – mangels Masse – das Haus eben zwangsversteigert. Alternativ freuen sich die Erben, wenn sie Opas Steuerschuld aus dem Wohn-Riester nachträglich begleichen dürfen. Ja das ist schon klasse, was der Politik zum Wohle der Versicherungswirtschaft so alles einfällt.
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Bin ja mal bespannt was die noch alles erfinden wollen.
Kommentar: Altersvorsorge – 25. März 2008 @ 15:48
Wer die Dokumentation „Rentenangst“ noch nicht gesehen hat, der kann das sofort nachholen:
http://www.yigg.de/1453972
Kommentar: Hanfeld – 07. April 2008 @ 17:58
Leider weiss nicht jeder davon.
Kommentar: Riester – 28. Oktober 2011 @ 10:52
In diesem Bereich sollte es auf jeden Fall mehr Aufkllärung geben, denn jeder, der Wohnriester in Anspruch nimmt, sollte die Vor- und Nachteile kennen.
Kommentar: Katrin – 24. März 2015 @ 12:17